Häufige Fragen unserer Neukunden der Montage- und Eigenbetriebe

Der Landesbetrieb VAW entfaltet seine unternehmerischen Aktivitäten im Wesentlichen in sogenannten Eigenbetrieben, die überwiegend handwerkliche Erzeugnisse mit eigenen Betriebsmitteln herstellen. Darunter sind beispielsweise metallverarbeitende Betriebe, Schreinereien, Druckereien, Buchbindereien, Bäckereien, Metzgereien und Landwirtschaftsbetriebe. Darüber hinaus gibt es in allen Justizvollzugsanstalten Montagebetriebe, die als „verlängerte Werkbank“ Sortier-, Abpack-, Montage-, Kuvertier-, Falz-, Löt-, Kartonage-, Näh- oder Recyclingarbeiten durchführen.

Niederlassungen des Vollzuglichen Arbeitswesen sind in allen baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten sowie im Justizvollzugskrankenhaus eingerichtet. Die Adressen und die Ansprechpartner finden Sie hier auf unseren Internetseiten.

Nehmen Sie über das Anfrageformular Kontakt mit uns auf. Wir leiten Ihre Anfrage an die zuständige Niederlassung weiter und melden uns schnellstmöglichst bei Ihnen. 

Die Zeiten für die Anlieferung und Abholung von Waren sind in den Niederlassungen unterschiedlich geregelt und finden Sie hier auf der Seite der jeweiligen Niederlassung hier.

Gefährliche oder sicherheitsrelevante Gegenstände (dazu zählen insbesondere auch Mobiltelefone und Tablets) müssen vor dem Betreten oder Befahren des Anstaltsgelände in einem Schließfach deponiert werden. Es darf in der Regel nur eine erwachsene Person pro Fahrzeug in die Anstalt eingelassen werden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Tiere müssen vor der Anstalt warten.

In den Niederlassungen des VAW sind rund 450 Landesbedienstete in den Werkbetrieben und in der Verwaltung beschäftigt.

In unseren Betrieben werden die Gefangenen von engagierten Technikern/innen und Industrie- und Handwerksmeistern/innen angeleitet.

Die Niederlassungen des Vollzuglichen Arbeitswesen sind nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert und werden regelmäßigen Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits durch eine externe Auditierungs- und Zertifizierungsstelle unterzogen. 

Für Erzeugnisse und Leistungen sind marktübliche Preise zu berechnen.

Umsätze des VAW unterliegen nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Körperschaftssteuergesetz und Abschnitt  5 Abs. 18 Körperschaftssteuerrichtlinien nicht der Umsatzsteuer, daher wird keine Mehrwertsteuer berechnet.

Für die allermeisten Gefangenen stellt die Arbeit eine willkommene Abwechslung zum Alltag in ihren Hafträumen dar.

In Baden-Württemberg besteht für Strafgefangene eine Arbeitspflicht. Die Justizvollzugsanstalten sollen den Gefangenen dabei eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit zuweisen und ihre Fähigkeiten und Neigungen nach Möglichkeit berücksichtigen. Damit dient die Arbeit insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Junge Gefangene haben darüber hinaus ein Recht auf schulische und berufliche Bildung sowie ein Training sozialer Kompetenzen.

Die Berechnung des Arbeitsentgelt der Gefangenen erfolgt anhand der Eckvergütung, die an das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt ist. Durch diese Anbindung der Arbeitsentgelte der Gefangenen an das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung wird der allgemeinen Einkommensentwicklung Rechnung getragen und die Gefangenen partizipieren vergleichbar der Systematik von Tarifverträgen an der wirtschaftlichen Situation in Deutschland. Derzeit erhalten Gefangene ein Arbeitsentgelt je nach Art der Arbeit und abhängig von ihrer Leistung in der Regel zwischen 1,20 und 3,00 Euro in der Stunde. Darüber hinaus werden durch das Vollzugliche Arbeitswesen auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet.

Die Gefangenen werden von den Bediensteten des Vollzuglichen Arbeitswesen in ihre Aufgaben eingewiesen und erhalten dabei u.a. auch Unterweisungen in betriebliche Arbeitsschutzvorschriften. Darüber hinaus können Strafgefangene je nach Eignung und Leistung einen Schulabschluss erwerben oder eine qualifizierte Berufsausbildung bzw. eine berufsqualifizierende Maßnahme wie beispielsweise einen Grundkurs in Schweißen, einen CNC-Kurs, einen EDV-Anwenderkurs oder einen Gabelstaplerführerschein absolvieren.

Die Montagebetriebe verfügen über eine Grundausstattung mit handelsüblichen Werkzeugen. Besondere Fertigungsanlagen/-werkzeuge werden in der Regel durch den Auftraggeber bereit gestellt.

Vereinbarte Termine können im Regelfall eingehalten werden. In seltenen Fällen können Störungen der vollzuglichen Sicherheit jedoch auch Auswirkungen auf die termingerechte Erledigung von Aufträgen haben. In einer solchen Situation kontaktieren wir unverzüglich unsere Kunden und prüfen, ob Ihr Auftrag durch eine andere Niederlassung des Vollzuglichen Arbeitswesen termingerecht erledigt werden kann.

Die Erledigung Ihrer Aufträge erfolgt durch Gefangene. Die Einteilung erfolgt nach deren Fähigkeiten und Fertigkeiten und in Einvernehmen mit den therapeutischen Maßnahmen und - soweit möglich - nach den Wünschen der Gefangenen. Wechsel in der Einteilung der Gefangenen sind jederzeit möglich.

Als zentrale Ansprechpartner für allgemeine Fragen rund um die Produktion stehen Ihnen in allen Niederlassungen die Geschäftsführer/innen oder der/die Technische Leiter des Vollzuglichen Arbeitswesen zur Verfügung. Für konkrete Fragen zur Durchführung Ihres Auftrags steht Ihnen der/die jeweilige Betriebsleiter/in als Ansprechpartner zur Verfügung.

In unseren Betrieben fertigen wir für namhafte, international tätige Unternehmen sowie für kleinere Unternehmen aus der Region. Einige Referenzkunden finden Sie hier auf unseren Internetseiten.

Das Vollzugliches Arbeitswesen, das in Baden-Württemberg in jeder Justizvollzugsanstalt eingerichtet ist, wurde am 01. Januar 2001 zu einem einheitlichen Unternehmen, dem Landesbetrieb VAW, zusammengeschlossen. Landesbetriebe sind rechtlich unselbständige Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung und werden nach kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuch.

„Verlängerte Werkbank“ ist ein Ausdruck für die Lohnfertigung von Produkten durch Unternehmen, die keine eigene Forschung und Entwicklung betreiben. In den Montagebetrieben des VAW werden mit Betriebsmitteln der Kunden unterschiedliche Lohnarbeiten durchgeführt (z.B. Sortier-, Abpack-, Montage-, Kuvertier-, Falz-, Löt-, Kartonage-, Näh-, und Recyclingarbeiten).

Einige Niederlassungen verfügen über Transporter und Lastwagen bis 12 Tonnen und können je nach Verfügbarkeit auch die Abholung und Anlieferung von Waren für die Kunden des VAW erledigen.

Gefangene erhalten grundsätzlich nur solche Informationen und Arbeitsanweisungen, die der Auftraggeber zur Erledigung der Aufträge zur Verfügung stellt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und soweit notwendig, insbesondere bei der Versendung der Ware durch einen Dritten, weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Zu den Kunden des Vollzuglichen Arbeitswesens gehören Behörden ebenso wie Unternehmen der freien Wirtschaft und Privatpersonen.

In Einzelfällen können Sie die Arbeitsbetriebe vor der Beauftragung des Vollzuglichen Arbeitswesen persönlich besichtigen. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsführer der jeweiligen Niederlassung des VAW hier.

Die Beauftragung des VAW ist möglich, soweit an Ihrer Zuverlässigkeit als Geschäftspartner keine Zweifel bestehen. Gegebenenfalls behalten wir uns vor, einen Teil des Rechnungsbetrages als Vorkasse zu erheben.