Professionell kaufmännisch geführt

In jeder Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg ist ein Vollzugliches Arbeitswesen (VAW) eingerichtet, das von einer Geschäftsführerin bzw. einem Geschäftsführer VAW geleitet wird. Sämtliche Niederlassungen im Land wurden am 1. Januar 2001 zu einem einheitlichen Unternehmen zusammengefasst, dem Landesbetrieb VAW.

Bei einem Landesbetrieb handelt es sich um eine Einrichtung, die der unmittelbaren Landesverwaltung rechtlich unterstellt ist und die nach kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuchs.

Klare Organisationsstruktur
Die Betriebsleitung des Landesbetriebs VAW ist als separate Organisationseinheit bei der Justizvollzugsabteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, den Betrieb zu steuern, die VAW-Niederlassungen zu beaufsichtigen und Grundsatzaufgaben zu erfüllen. Der Betriebsleiter führt die Dienstbezeichnung "Hauptgeschäftsführer" und ist Bediensteter des Justizministeriums Baden-Württemberg.